Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Hier finden Sie Informationen bezüglich Hinweisgeber-Meldungen

Die BNP Paribas Gruppe ist zur strikten Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie zur Durchsetzung der Bestimmungen des Verhaltenskodex‘ der Gruppe (Code of Conduct) verpflichtet. 

Um dem Hinweisgeberschutzgesetz gerecht zu werden, ermöglicht Ihnen das von dieser Seite aus zugängliche Hinweisgeber-Verfahren, Informationen über ein Verbrechen oder eine Straftat, eine Bedrohung oder eine Schädigung des öffentlichen Interesses, eine Verletzung oder einen Versuch, eine Verletzung des anwendbaren und verbindlichen Rechts (Gesetze, Vorschriften, etc.) zu verbergen oder einen Verstoß gegen den Code of Conduct zu melden.

Hinweisgeber-Meldungen werden von Personal- und Compliance-Beauftragten vertraulich und im Einklang mit den geltenden Vorschriften behandelt.

Nach lokal geltendem Recht wird Hinweisgebern Schutz vor der Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen garantiert.

Jeder Missbrauch des Hinweisgeber-Verfahrens kann die berichtende Person der Strafverfolgung oder disziplinarischen Sanktionen aussetzen. Die Verwendung dieses Verfahrens erfolgt nach Treu und Glauben, sodass gegen den Berichtenden auch dann keine disziplinarische Sanktion verhängt werden kann, wenn sich der Sachverhalt später als unrichtig erweist oder keine Folgemaßnahmen zur Folge hat.

Indem Sie einen Hinweis abgeben, stimmen Sie zu, dass Sie die Informationen über das Hinweisgeber-Verfahren der Arval Austria GmbH und den Schutz personenbezogener Daten gelesen und verstanden haben.

 

HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

Wann kann ich eine Meldung abgeben?

Wenn Sie Grund dazu haben, eine Verletzung geltenden Rechts oder des BNP Paribas Verhaltenskodex‘ anzunehmen oder eine Gefährdung oder Verletzung des öffentlichen Interesses sehen.


Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

EthicsPoint - BNP Paribas Group


Bleibe ich anonym?

Ja, Ihre Meldung bleibt anonym solange dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Dennoch empfehlen wir die Angabe Ihrer Kontaktdaten, um unseren Referenten die Kontaktaufnahme, beispielsweise für Rückfragen, zu ermöglichen.


Bekomme ich eine Rückmeldung?

Ja, Sie bekommen zunächst eine Bestätigung, dass wir die Meldung erhalten haben. Sie werden außerdem über den Fortschritt des Prozesses sowie das Ergebnis der Ermittlungen informiert.


Kann Vertraulichkeit gewährleistet werden?

Ja, unsere Hinweisgeber- Beauftragten sind im vertraulichen Umgang mit Hinweisgeber-Meldungen geschult und gehen bei der Bearbeitung entsprechend angemessen vor.